Weihnachtsgrüße

DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk wünscht Euch schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.


Schreibe einen Kommentar

Die Vereinbarung von Kopenhagen im Wortlaut:

„Wir erkennen an, dass es unter bestimmten Voraussetzungen eventuell zu einer Klimaerwärmung kommen könnte, die vielleicht Auswirkungen unter Umständen gar negativer Art auf das Leben und wahrscheinlich auch auf den Menschen auf unserem Planeten hat. Wir sind gewillt zur Kenntnis zu nehmen, dass wir dies auch ablehnen oder verhindern könnten. Daher werden wir uns nach bestem Willen und Wissen und unter der Voraussetzung, dass unsere Wirtschaft nicht darunter leidet verpflichten die Auswirkungen des prognostizierten Klimawandels im Blick zu halten um bei Bedarf darüber zu diskutieren, ob nicht unter bestimmten Bedingungen darüber diskutiert werden müsste, ob man sich in absehbarer Zeit über ein zukünftiges Vorgehen einigen müsste oder aber im Nachhinein feststellten möchte, dass man hätte handeln sollen.“

Kopenhagen, 19.12.2009
gez. die Dilettanten

Kommentare (1):

Ratsmitglied Özlem Demirel und Bezirksvertrer HP Fischer unterstützen die Bildung eines Anti-Rassismus-Bündnisses auf der Schäl-Sick.

Zum überparteilichen Vernetzungsversuch gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf der Schäl-Sick am kommenden Donnerstag 03.12.09 im Bürgerhaus Kalk

erklärt Ratsmitglied Özlem Demirel: „Nach wie vor ist vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht hinreichend bekannt, welch menschenverachtendes Gedankengut sich hinter der sogenannten und selbsternannten „Bürgerbewegung Pro Köln“ verbirgt. Pro Köln präsentiert sich wie der Wolf im Schafspelz. Obwohl sie versuchen mit ihrem Namen eine positive Kraft für Köln zu suggerieren, hetzten sie überall, wo sie können gegen Anders-denkende, Andersgläubige und Wehrlose in der Gesellschaft„.

Trotz der Erfolge von uns Kölnerinnen und Kölnern gegen die rassistische „Anti -Islamisierungskonferenz“ von Pro Köln, lassen ihre Kommunalwahlergebnisse deutlich erscheinen: Antirassismus- und Antifaschismus- Arbeit müssen dauerhaft, nachhaltig, vor Ort und vielfältig gestaltet werden.

Der Kalker Bezirksvertreter HP Fischer befürchtet: „Insbesondere in Zeiten der Krise besteht die Gefahr, dass auch Pro Kölns rassistische Äußerungen mehr Gehör finden.

Wir brauchen ein stabiles, dauerhaftes und offenes Bündnis gegen Pro Köln und Pro NRW – gegen Rassismus und Faschismus auf der Schäl-Sick. Darum ist eine Vernetzung von aktiven und interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Institutionen, Initiativen und Organisationen/ Parteien so wichtig, “ erläutert Fischer weiter.

Das 1. Bündnistreffen findet statt
03.12.09
19:00 Tagungsraum 2
Bürgerhaus Kalk
Kalk-Mülheimer-Str. 58

Schreibe einen Kommentar

Anfrage : Solaratlas – Umweltausschuss 03.12.09

Klimawandel: Solaratlas für Köln

 Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln bittet Sie um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 03.12.2009.

 Die Anpassung und die Reaktion auf den Klimawandel sind genauso wichtig und dringlich, wie die mögliche Abmilderung desselben. Hierzu kann es verschiedene sich ergänzende Strategien geben. Die wichtigste Primärenergiequelle der Erde ist die Sonne. Sie bestimmt mit ihrer Strahlung den Energiehaushalt der Atmosphäre und damit unser Klima. Die Nutzbarmachung dieses Energiepotenzials kann eine der oben genannten Strategien sein. Hierzu sind Vorbereitungen und Planungen nötig und wichtig. Helfen kann dabei ein so genannter „Solaratlas.“

 Die Stadt Mainz versteht unter „Solaratlas“ eine Themenkarte in ihrem geografischen Informationssystem, auf der alle Sonnenkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen gezeigt werden. Auch die Stadt Leipzig versteht darunter ein Kartenwerk, wenn auch mit weiteren Einträgen, wie z.B. Holzheizungsanlagen.

Der „Solaratlas NRW“ dagegen richtet sich vornehmlich an Planer von Solaranlagen und Architekten. Anhand der darin enthaltenen Daten kann man, wenn man die entsprechende Vorbildung besitzt, unter Berücksichtigung von Himmelsrichtung und Neigungswinkel Berechnungen zur Rentabilität einer Solaranlage erstellen.

 Stuttgart vergab bereits im Herbst 1994 den Auftrag zur Berechnung von Solarstrahlungsdaten für das Stadtgebiet. Es wurde die einfallende Sonnenstrahlung in Abhängigkeit der Topographie, d.h. unter Berücksichtigung von Überhöhungen und der daraus resultierenden Verschattung sowie der Exposition und Neigung der bestrahlten Flächensegmente berechnet. Zudem wurde zwischen direkter Sonnenstrahlung, Himmels- und Gesamtstrahlung unterschieden. Mit den schließlich erstellten Solarstrahlungskarten ist es möglich quantitative Aussagen über die Strahlungsverhältnisse im betrachteten Stadtgebiet für jeden einzelnen Monat, aber auch als Jahressumme, zu machen. Doch trotz eines sehr ausführlichen und gut erklärenden Online-Angebots, steht nur Kartenmaterial für die Fläche zur Verfügung.

Die nordrhein-westfälische Stadt Bielefeld hingegen, hat in enger Kooperation mit dem Vermessungs- und Katasteramt für jedes Dach im Stadtgebiet die solare Eignung berechnen lassen und diese in einer interaktiven Stadtkarte vermerkt.

Am 06. Oktober dieses Jahres stellte Berlin die ersten Ergebnisse seines Pilotprojektes „Solar-Atlas“ vor. Mit nur wenigen Mausklicks lässt sich in einem dreidimensionalen Stadtmodell im Internet ablesen, ob sich ein Dach für die Installation von Solaranlagen eignet und wie viel Sonnenenergie dieses Dach dann einfangen könnte.

Daraus ergeben sich für die Fraktion DIE LINKE. die folgenden Fragen:

  1. sind der Verwaltung die oben genannten „Solaratlanten“ bzw. weitere bekannt und wie beurteilt sie diese?
  2. wie sieht die Verwaltung die Möglichkeiten eines Solar-Atlas für Köln und unter welchen Voraussetzungen könnte ein solcher auf den Weg gebracht werden?
  3. Sind der Verwaltung zur Finanzierung eines solchen Projektes die diversen Fördermöglichkeiten bekannt und wie könnten diese so kombiniert werden, dass die finanzielle Belastung für die Stadt Köln möglichst gering ausfällt?
  4. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen des Baus zusätzlicher Solaranlagen auf Kölner Dächern auf die ansässige Handwerkerschaft ein?
  5. Verschiedene Städte geben an, dass durch die optimale Nutzung der Dächer ein bestimmter Prozentsatz des privaten Energieverbrauchs in der Stadt gedeckt werden könnte, wie hoch könnte dieser für Köln sein?

Kommentare (1):

Sprechstunde: DIE LINKE. in Kalk

Ab dem 04. Dezember dieses Jahres wird DIE LINKE. im Stadtbezirk Kalk eine wöchentliche Sprechstunde durchführen. Das Kalker Ratsmitglied Claus Ludwig und der Kalker Bezirksvertreter HP Fischer werden im wöchentlichen Wechsel freitags von 15:00 bis 16:00 diese Sprechstunde anbieten.

Ort:
Steprathstr. 11  (Nähe Bezirksrathaus; erreichbar mit den Linien 1;9
und 159 Haltestelle Kalk-Kapelle)

Termine:
04.12.  Claus Ludwig
11.12.  HP Fischer
18.12.  Claus Ludwig
25.12. +  01.01.10 entfallen
08.01.  HP Fischer
15.01.  Claus Ludwig
22.01.  HP Fischer
29.01.  Claus Ludwig

Schreibe einen Kommentar

Klimaszenarien für Köln

Am 29. August schrieb ich meinem Bericht über den Umweltausschuss vom 27.08.09: „Das war er also mein vielleicht letzter Ausschuss.“  Inzwischen ist viel passiert. So hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, den Ausschuss zu teilen. In einen Ausschuss Umwelt und Grün  (zugleich Betriebsausschuss AWB) und einen Gesundheitsausschuss.
Der Arbeitskreis Gesundheit und Umwelt hat dafür gevotet, dass Uschi Röhrig in den Gesundheitsausschuss gehen soll und ich in den Ausschuss Umwelt und Grün. Die Fraktion und der Mittwochskreis haben dies bestätigt und am 29.10.09 hat mich der Rat als so genanntes „Mitglied mit beratender Stimme nach § 58 Absatz 1 Satz 7 bis12 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen“ benannt. Das freut mich sehr und ich hoffe, regelmäßiger als in den letzten Wochen hier zu berichten. Mir zur Seite stehen wird als so genannter „Sachkundiger Einwohner“ Dieter Koberg.

Jetzt aber zur Sitzung:

Die nächste Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Grün wird am 03.12.09 Stadthaus Deutz, 16. Etage, Riegel F, Raum 43 stattfinden. Dank des neuen Internetsystems der Stadt Köln kann man die Tagesordnung und viele Vorlagen hier ansehen: 3. Dezember 2009, 15:30 Uhr 

Mein besonderes Augenmerk fiel auf folgende Tagesordnungspunkte:

6.6 Ausweisung von Hundefreilaufflächen

9.3  Sozialtarife für Strom- und Gasbezug

9.5 Klimawandel

ups …. Klimawandel? Klimawandel,hmmmm …. da war doch was???? Ach ja ich hatte ja mal vor Urzeiten (30. April 2009)  eine mündliche Anfrage bezüglich des Klimawandels und der Anpassung daran gestellt. (näheres im Artikel In Köln wird’s heiß) Zwischenzeitlich hatte ich über die diversen Antwortversuche der Verwaltung berichtet. Auf deren Verlinkung ich hier verzichte, die man, aber alle findet, wenn man ins Thema „Umweltausschuss“ wechselt. Zurück zum Thema. Nachdem ich schon im August erfreut über eine anscheinend abschließende Beantwortung war, bin ich jetzt beinahe entzückt. Aber lest selbst:

Klimawandel

Projekt zum Klimawandel und zu möglichen Anpassungsstrategien

Der Klimawandel ist in Köln bereits angekommen, seine Folgen sind schon heute spürbar. Nach Auffassung renommierter Wissenschaftler ist der Klimawandel nicht mehr völlig zu stoppen, sondern nur noch zu mildern und zu begrenzen.
Daher sind neben den bereits laufenden Klimaschutzmaßnahmen (Klimaschutzkonzept der Stadt Köln) zusätzlich auch Maßnahmen zur Anpassung an den unvermeidlichen Kli-mawandel nötig.
Die dem Umweltamt zur Verfügungen stehenden Regionalszenarien aus den Globalmo-dellen zeigen, dass lang anhaltende Hitzeperioden, wie sie im Jahre 2003 aufgetreten sind, mit Tropennächten und schwülen Tagen, in der Zukunft in Köln deutlich zunehmen werden.
Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Frost- und Eistage ab.
Die genannten, belastenden Witterungsperioden in den Sommermonaten, werden gerade für Risikogruppen in der Bevölkerung zu vermehrten gesundheitlichen Problemen führen.
Auch das Niederschlagsregime wird sich in der Zukunft verändern. Die Winter werden ins-gesamt feuchter und die Sommer trockener. Gleichzeit werden die sommerlichen Nieder-schläge vermehrt umwetterartig innerhalb von kurzer Zeit fallen und so größere Sach-schäden verursachen.
Insgesamt wird sich in Köln das Phänomen der urbanen Wärmeinsel aufgrund der Klima-veränderung noch verstärken.
Anhand dieser Globalszenarien lässt sich das Stadtgebiet nicht differenziert darstellen und die Verstärkung des Wärmeinseleffektes in Köln nicht exakt ableiten. Um die Vorausset-zungen für die Erarbeitung kleinräumiger, auf Köln bezogene Darstellungen der Auswir-kungen des Klimawandels zu entwickeln und um die Anpassungsstrategien auf belastba-res Zahlenmaterial zu stellen, hat die Stadt Köln, zusammen mit dem Deutschen Wetter-dienst (DWD) und dem LANUV ein Modellprojekt zur zukünftigen Klimaentwicklung in Köln begonnen.
Damit nimmt die Stadt Köln eine Vorreiterrolle in Sachen Klimawandel und Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen ein.
Im Zuge des Projektes sollen auf Grundlage von meteorologischen Messdaten1 im Stadt-gebiet, von Basisdaten des Umweltamtes und Modellrechnungen2 mit dem Stadtklimamo-dell MUKLIMO_3 des DWD´s die zukünftigen Klimaänderungen hoch aufgelöst für die ein-zelnen Stadtquartiere prognostiziert werden.
Aus den Ergebnissen werden Planungsempfehlungen für die zukünftige, klimaangepasste Stadtentwicklung formuliert, und weiterhin Strategien zur Bewältigung der unvermeidbaren Folgen entwickelt.
Dabei stehen die Wärmeentwicklung im Sommer, mit Hitzetagen und Tropennächten e-benso im Vordergrund, wie die Zunahme von Starkregenereignissen.
Das Projekt startete mit einer gemeinsamen Vertragsunterzeichnung am 26.10.09 und hat eine Laufzeit von ca. zwei Jahren.
Eine Vielzahl von Maßnahmen wird zu ergreifen sein, um eine klimagerechte Stadt Köln insgesamt für die Zukunft zu entwickeln und zu rüsten. 

Schreibe einen Kommentar

Bericht zur letzten BV-Sitzung 12.11.09

Die 2. Sitzung der Bezirksvertretung am 12.11.09 dauerte ziemlich genau eine Stunde.

Das lag auch daran dass mehrere TOPs vertagt wurden.

7.1.1   Car-sharing

7.1.2   Schaffung von Parkmöglichkeiten im Bereich Wiehler- und Wahlscheider Straße

7.1.3   Verbesserung der Hinweisbeschilderung

8.1.1   Bewohnerparken

 dafür kam der folgende Punkt neu dazu

7.1.7   Finanzielle Sicherung der Gründung der Immobilien Standortgemeinschaft Kalk in Köln-Kalk

der auch als erster beraten wurde.

Da die Sitzung mit etwa 20 Minuten Verspätung begann (Foto-Session) konnte ich mich mit Alfred und Marianne kurz über den Punkt beraten. Wir entschlossen uns den Antrag zu unterstützen. Insgesamt wurde der Antrag einstimmig beschlossen.

Übrigens wurden alle Entscheidungen einstimmig beschlossen! Laut dem SPD-Mitglied Wolfgang Schneider, das erste Mal seit 15 Jahren.

Das lag aber wohl an der Vertagung der obigen vier strittigen Punkte. Dadurch gab es einfach nix wo man Fundamental–Opposition spielen konnte. Aus dem noch übrig gebliebenen strittigsten Antrag, wurde dann noch ein Prüfantrag gebastelt. Es handelt sich um:

7.1.6   Hinweisschilder für das Kinder- und Jugendhaus im Stadtteil Neubrück

in diesem Punkt machte ich zur Verwunderung vieler und entgegen der Geschäftsordnung die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die Stadtteilbeschilderung in Neubrück unvollständig ist. Der Bürgeramtsleiter versicherte mir hinter her, dass sie den Punkt trotzdem aufgenommen hätten und verfolgen wollten. Vielleicht kann ich ja dann bald ein Foto von mir vor dem Schild machen und der Wochenspiegel druckt es ;-)

 

Gut, dass das Bewohnerparken und RoterPunkt vertagt wurden, denn ich hab erst am Tag der Sitzung herausgefunden, dass die 30 Euro Jahresgebühr auf Grund einer bundesweiten Gebührenordnung (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)) erhoben werden. Dort heißt es allerdings unter der Ziffer 265: „Ausstellen eines Parkausweises für Anwohner 10,20 bis 30,70 pro Jahr“ Also für lau geht nicht. 

unsere Anfrage

9.2.8   Zustand des Spielplatzes in der Merheimer Heide war natürlich noch nicht beantwortet.  

bei

10.2.1 [...] Weitere Entwicklung des Geländes der ehemaligen Werksanlagen KHD Humboldt-Wedag in Kalk-Süd

fragte ich wunschgemäß nach, was denn unter „qualitätsvollen Wohnungsneubauvorhaben“ zu verstehen sei. Der Bürgeramtsleiter teilte sehr vorsichtig und bedacht mit, dass damit etwas mehr sein soll als im sozialen Wohnungsbau. Das heißt also es ist KEIN sozialer Wohnungsbau!

Es wurde ein Fachgespräch zu dem Thema angekündigt. Darauf bin ich gespannt.

 

Aproppos Fachgespräche. Es haben bisher 3 Fachgespräche und 2 Ortsbesichtigungen stattgefunden. Für den16. (Rettungsdienst) und 30.11. (Baggerloch Neubrück) sind weitere terminiert.

Die nächste reguläre Sitzung ist für den 10.12. vorgesehen. Das heißt, dass Anfragen bis zum 03.12. 12:00 zu stellen sind – Anträge bis zum 26.11. !!!

Beide Termine liegen VOR dem nächsten AK-Treffen am 07.12.09 (Steprathstr. 11 – „linker raum kalk“)

 

Schreibe einen Kommentar

Termin: 02.11.09 – „Was nützen soziale Projekte?“

Gerade in Zeiten knapper Kassen sind vor dem Start sozialer Projekte auch immer Fragen der Finanzierung zu klären. Dabei werden zwangsläufig Fragen nach den Kosten und dem Nutzen gestellt. Eine Kosten-Nutzen-Analyse erscheint daher für die Sozialarbeit eine zwingende strategische Notwendigkeit. Allerdings müssen hierbei Chancen und Gefahren sorgfältig und unvoreingenommen abgewogen werden.

Die Aussicht auf eine Akzeptanz von angestrebten sozialen Dienstleistungen darf nicht dazu führen, bei der Bewertung der Erfolgsaussichten einseitige und sachfremde Kriterien anzulegen. So ist beispielsweise entscheidend, aus wessen Perspektive eine Analyse durchgeführt wird und welche Folgen über welchen Zeitraum gemessen und wie bewertet werden.

Diese Fragen beleuchtet Prof. Dr. Werner Schönig am Montag, 2. November 2009, um 19 Uhr im Rathaus Spanischer Bau, Ratssaal in seinem Vortrag „Was nützen soziale Projekte? – Bewertungskonzepte aus ökonomischer Sicht“.

Der Volkswirt von der Katholischen Hochschule NRW stellt dabei zwei Studien vor, eine Studie zur Beschäftigungsförderung und eine Studie zu Mutter-Kind-Kuren. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe „Wissenschaft im Rathaus“ statt. Zu Beginn wird Sozialdezernentin Marlis Bredehorst in Vertretung von Oberbürgermeister Jürgen Roters ein Grußwort an die Gäste richten und in das Thema einführen.

Schönig hat sich bereits im Studium auf Sozialwesen spezialisiert und beschäftigt sich in seinen Forschungen mit sozialen Diensten und Armut, kommunalen Handlungskonzepten sowie sozialökonomischen Fragestellungen. Der Wissenschaftler nimmt neben seiner Lehrtätigkeit auch Gutachter- und Beratungsaufgaben wahr. Aktuell ist er Beiratsmitglied im DFG-Projekt „Das Menschenrecht auf Bildung“ und im Beirat, der die Leitlinien für ein soziales Köln erstellt.
Mit welchen Themen sich der Volkswirt in zehn Jahren beschäftigen wird und was ihn an seiner Arbeit fasziniert, erfährt man 
hier.

Schreibe einen Kommentar

Geh- und Radweg in Köln-Merheim saniert

Lästige Wurzelanhebungen und Längsrisse auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Broichstraße in Köln-Merheim gehören nun der Vergangenheit an. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat auf einer Länge von rund 850 Metern den Weg zwischen dem Übergang an der Stadtbahnlinie 1 und der Ostmerheimer Straße komplett saniert. Fußgänger und Radfahrer können die Broichstraße nun wieder ohne Beeinträchtigungen nutzen.
Die Kosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf rund 40.000 Euro.

Ort in google-maps

Schreibe einen Kommentar

Private Digitalkopien von Tonträgern bleiben grundsätzlich zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleibt die gesetzliche Regelung bestehen.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Zulässig sind danach einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen. Die Beschwerdeführer, Unternehmen der Musikindustrie, müssen es aufgrund dieser Norm hinnehmen, dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind. Dies hat aufgrund der rasanten technischen Entwicklung in diesem Bereich erhebliche Absatzrückgänge zur Folge. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer, § 53 Abs. 1 UrhG sei mit dem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit er digitale Privatkopien ohne hinreichende Einschränkungen für zulässig erkläre.

Die 3. Kammer des Erstens Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die im Dezember 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingegangene Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht fristgerecht erhoben worden ist. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so kann sie gemäß § 93 Abs. 3 BVerfGG nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. Diese aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegende Ausschlussfrist beginnt bei Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine unverändert gebliebene Norm nicht deshalb neu, weil der Gesetzgeber die Bestimmung gelegentlich der Änderung anderer Bestimmungen desselben Gesetzes erneut in seinen Willen aufgenommen hat. Bleibt die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setzt kein neuer Fristlauf ein.

Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG begann hier nicht deshalb neu zu laufen, weil § 53 Abs. 1 UrhG durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 geändert worden ist. Denn der Gesetzgeber hat dabei die in Rede stehende Zulässigkeit digitaler Privatkopien unberührt gelassen. Die gesetzgeberische Klarstellung, dass auch digitale Vervielfältigungen erlaubt sein sollen, war bereits im Jahr 2003 erfolgt. Legt man die Argumentation der Beschwerdeführer zugrunde, hätte der Gesetzgeber schon damals berücksichtigen müssen, dass durch § 53 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit der zunehmenden
Verbreitung der digitalen Privatkopie ein Eingriff in das durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Verwertungsrecht der Tonträgerhersteller bewirkt werde. Entsprechende Daten über kopierbedingte Umsatzrückgänge der Tonträgerhersteller lagen bereits vor und waren Gegenstand intensiver rechtspolitischer Diskussion unter Beteiligung der Musikindustrie.

Es bedurfte keiner Entscheidung, ob die von den Beschwerdeführern beklagte enteignende Wirkung von § 53 Abs. 1 UrhG angesichts einer immer stärkeren Verbreitung privater Digitalkopien bei einer etwaigen zukünftigen Urheberrechtsnovelle den Gesetzgeber dazu zwingt, die private Digitalkopie einzugrenzen oder – im Rahmen seines weiten Gestaltungsraums – sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um das Eigentumsrecht der Tonträgerhersteller nicht zu entwerten.

Schreibe einen Kommentar