Archiv für Umwelt

Klimaszenarien für Köln

Am 29. August schrieb ich meinem Bericht über den Umweltausschuss vom 27.08.09: „Das war er also mein vielleicht letzter Ausschuss.“  Inzwischen ist viel passiert. So hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, den Ausschuss zu teilen. In einen Ausschuss Umwelt und Grün  (zugleich Betriebsausschuss AWB) und einen Gesundheitsausschuss.
Der Arbeitskreis Gesundheit und Umwelt hat dafür gevotet, dass Uschi Röhrig in den Gesundheitsausschuss gehen soll und ich in den Ausschuss Umwelt und Grün. Die Fraktion und der Mittwochskreis haben dies bestätigt und am 29.10.09 hat mich der Rat als so genanntes „Mitglied mit beratender Stimme nach § 58 Absatz 1 Satz 7 bis12 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen“ benannt. Das freut mich sehr und ich hoffe, regelmäßiger als in den letzten Wochen hier zu berichten. Mir zur Seite stehen wird als so genannter „Sachkundiger Einwohner“ Dieter Koberg.

Jetzt aber zur Sitzung:

Die nächste Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Grün wird am 03.12.09 Stadthaus Deutz, 16. Etage, Riegel F, Raum 43 stattfinden. Dank des neuen Internetsystems der Stadt Köln kann man die Tagesordnung und viele Vorlagen hier ansehen: 3. Dezember 2009, 15:30 Uhr 

Mein besonderes Augenmerk fiel auf folgende Tagesordnungspunkte:

6.6 Ausweisung von Hundefreilaufflächen

9.3  Sozialtarife für Strom- und Gasbezug

9.5 Klimawandel

ups …. Klimawandel? Klimawandel,hmmmm …. da war doch was???? Ach ja ich hatte ja mal vor Urzeiten (30. April 2009)  eine mündliche Anfrage bezüglich des Klimawandels und der Anpassung daran gestellt. (näheres im Artikel In Köln wird’s heiß) Zwischenzeitlich hatte ich über die diversen Antwortversuche der Verwaltung berichtet. Auf deren Verlinkung ich hier verzichte, die man, aber alle findet, wenn man ins Thema „Umweltausschuss“ wechselt. Zurück zum Thema. Nachdem ich schon im August erfreut über eine anscheinend abschließende Beantwortung war, bin ich jetzt beinahe entzückt. Aber lest selbst:

Klimawandel

Projekt zum Klimawandel und zu möglichen Anpassungsstrategien

Der Klimawandel ist in Köln bereits angekommen, seine Folgen sind schon heute spürbar. Nach Auffassung renommierter Wissenschaftler ist der Klimawandel nicht mehr völlig zu stoppen, sondern nur noch zu mildern und zu begrenzen.
Daher sind neben den bereits laufenden Klimaschutzmaßnahmen (Klimaschutzkonzept der Stadt Köln) zusätzlich auch Maßnahmen zur Anpassung an den unvermeidlichen Kli-mawandel nötig.
Die dem Umweltamt zur Verfügungen stehenden Regionalszenarien aus den Globalmo-dellen zeigen, dass lang anhaltende Hitzeperioden, wie sie im Jahre 2003 aufgetreten sind, mit Tropennächten und schwülen Tagen, in der Zukunft in Köln deutlich zunehmen werden.
Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Frost- und Eistage ab.
Die genannten, belastenden Witterungsperioden in den Sommermonaten, werden gerade für Risikogruppen in der Bevölkerung zu vermehrten gesundheitlichen Problemen führen.
Auch das Niederschlagsregime wird sich in der Zukunft verändern. Die Winter werden ins-gesamt feuchter und die Sommer trockener. Gleichzeit werden die sommerlichen Nieder-schläge vermehrt umwetterartig innerhalb von kurzer Zeit fallen und so größere Sach-schäden verursachen.
Insgesamt wird sich in Köln das Phänomen der urbanen Wärmeinsel aufgrund der Klima-veränderung noch verstärken.
Anhand dieser Globalszenarien lässt sich das Stadtgebiet nicht differenziert darstellen und die Verstärkung des Wärmeinseleffektes in Köln nicht exakt ableiten. Um die Vorausset-zungen für die Erarbeitung kleinräumiger, auf Köln bezogene Darstellungen der Auswir-kungen des Klimawandels zu entwickeln und um die Anpassungsstrategien auf belastba-res Zahlenmaterial zu stellen, hat die Stadt Köln, zusammen mit dem Deutschen Wetter-dienst (DWD) und dem LANUV ein Modellprojekt zur zukünftigen Klimaentwicklung in Köln begonnen.
Damit nimmt die Stadt Köln eine Vorreiterrolle in Sachen Klimawandel und Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen ein.
Im Zuge des Projektes sollen auf Grundlage von meteorologischen Messdaten1 im Stadt-gebiet, von Basisdaten des Umweltamtes und Modellrechnungen2 mit dem Stadtklimamo-dell MUKLIMO_3 des DWD´s die zukünftigen Klimaänderungen hoch aufgelöst für die ein-zelnen Stadtquartiere prognostiziert werden.
Aus den Ergebnissen werden Planungsempfehlungen für die zukünftige, klimaangepasste Stadtentwicklung formuliert, und weiterhin Strategien zur Bewältigung der unvermeidbaren Folgen entwickelt.
Dabei stehen die Wärmeentwicklung im Sommer, mit Hitzetagen und Tropennächten e-benso im Vordergrund, wie die Zunahme von Starkregenereignissen.
Das Projekt startete mit einer gemeinsamen Vertragsunterzeichnung am 26.10.09 und hat eine Laufzeit von ca. zwei Jahren.
Eine Vielzahl von Maßnahmen wird zu ergreifen sein, um eine klimagerechte Stadt Köln insgesamt für die Zukunft zu entwickeln und zu rüsten. 

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Petition: Nukleare Versorgung – Volle Übernahme der Produktionskosten

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die vollständigen Kosten, die primär und sekundär durch die Produktion von Strom aus Atomkraftwerken anfallen, vollständig von den produzierenden Kraftwerksbetreibern bzw. ihren betreibenden Unternehmen zu zahlen sind und Subventionen für Atomstrom als Energieproduktionsform einhergehend mit dieser Regelung vollständig entfallen.

Begründung

Wenn Atomkraft in der Tat eine moderne, wirtschaftliche und günstige Stromherstellungsmethode darstellt, so braucht sie nicht stärker subventioniert werden, als andere Stromherstellungsmethoden. Die Anhänger der Atomkraft sollten den Mut und das Selbstvertrauen haben, dass diese Art der Stromherstellung finanziell auf eigenen Beinen stehen kann und dadurch Ihre eigene Glaubwürdigkeit erhöhen. Der Staat vergünstigt durch seine finanzielle Unterstützung weniger den Strompreis, als lediglich die Gewinne und Managergehälter der vier größten Stromhersteller in die Höhe zu treiben. Aus diesen Gründen bedarf es für die Atomkraft keiner staatlichen bzw. steuerlichen Subventionen oder Kostenübernahmen für den Bau neuer Atomkraftwerke, für Transport und Polizeischutz von Castorbehältern, für die Zwischen- und Endlagerung von bei der Produktion von Atomstrom anfallendem Atommüll und für die Sanierung verseuchter Stollen, des Grundwassers und ganzer Landstriche um Asse und Gorleben. Auch für den möglichen Fall eines atomaren Super-GAUs sollten sich die atomstromproduzierenden Unternehmen auf selbstbewusste Weise selbst versichern. Auf diesem Wege können Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Eingriffe vermieden werden und Alternativen gegenüber der Atomkraft gleichberechtigt mit ihr im Wettbewerb stehen. Veränderungen des Marktes könnten auf diesem Wege schneller eine Wirkung erfahren und eine mögliche Energiewende kann gemäß den Gesetzmäßigkeiten der Sozialen Marktwirtschaft – falls diese durch Markt bewirkt wird – schneller herbeigeführt anstatt gebremst zu werden.

Es soll an dieser Stelle einmal betont werden, dass die Atomkraft mit dieser Petition in keiner Weise benachteiligt, sondern im Gegenteil Benachteiligungen im Strommarkt ausgeräumt und mögliche Alternativen lediglich gleichberechtigt behandelt werden sollen. Subventionen die anderen Stromproduktionsformen zugute kommen, müssen der Atomkraft nicht grundsätzlich vorenthalten werden.

Falls Sie Interesse haben, nehmen Sie sich doch die Zeit und besuchen diese Petition unter

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7231

Vielen Dank.

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Jedes zweite Wirbeltier gefährdet

Berlin (ots) – Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Roten Liste der gefährdeten Wirbeltierarten durch das Bundesamt für Naturschutz hat der NABU die neue Bundesregierung zu entschlossenem Handeln gegen das Artensterben aufgefordert. „Die Roten Listen sind der wichtigste Indikator für den Zustand der Arten in Deutschland. Fast die Hälfte unserer Wirbeltierarten sind in ihrer Existenz bedroht und bedürfen daher unmittelbarer Hilfe„, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Die Roten Listen beschreiben die Gefährdungssituation der Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in unserem Land. Sie werden alle zehn Jahre unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zusammen mit zahlreichen ehrenamtlichen Expertinnen und Experten erarbeitet. Auch viele Ehrenamtliche im NABU haben als Experten die Roten Listen durch zahlreiche Daten unterstützt.

Die kurzfristigen Trends der Roten Liste zeigen, dass effektiver Natur- und Artenschutz dort erfolgreich ist, wo er unmittelbar wirken kann. Seehund, Wolf und Fischotter wären ohne konsequenten rechtlichen Schutz vor Verfolgung und ohne den Einsatz des Artenschutzes heute ausgestorben. Der Schutz von Arten muss daher verstärkt und finanziell solide ausgestattet werden, damit aus den Einzelfällen ein Trend und der weiter drohende Artenverlust verhindert wird„, betonte NABU-Artenschutzexperte Magnus Herrmann.

Um den Artenverlust zu stoppen, müssen vor allem die Gefährdungsursachen stärker bekämpft werden wie zum Beispiel die Vernichtung wertvoller Lebensräume durch den Umbruch von Grünland zu Äckern. Auch die mangelhafte Betreuung und Pflege bestehender Schutzgebiete trägt bis heute dazu bei, dass vermutlich das Ziel der EU-Staats- und Regierungschefs, das  Artensterben bis 2010 zu stoppen, zudem sich auch die Bundeskanzlerin verpflichtet hat, nicht erreicht wird.

Trotz strengen gesetzlichen Schutzes werden Arten wie Feldhamster, Kampfläufer und Kiebitz verschwinden, wenn der Naturschutz nicht konsequent verstärkt wird. Landnutzer und Eigentümer müssen bei dieser Aufgabe eingebunden und unterstützt werden, insbesondere die Landwirtschaft muss sich zu ihrer besonderen Verantwortung für die in der Kulturlandschaft lebenden Pflanzen und Tiere bekennen. Zudem müssen besonders artenreiche Lebensräume wie die Flussauen gesichert werden. Hier liegt noch Potential, wie auch der jetzt veröffentlichteZustandsbericht der deutschen Auen vor Augen führt.

Union und FDP müssen jetzt handeln und die Chance nutzen, den Tod  auf Raten selbst ehemals häufiger Arten zu verhindern. Wer die Bewahrung der Schöpfung und den Erhalt der Biologischen Vielfalt ernst nimmt, muss jetzt aktiv werden. Wir brauchen ein finanziell gut ausgestattetes Bundesprogramm Biologische Vielfalt, das Arten und Lebensräume erhält und damit die Biodiversitätskrise bewältigen kann„, so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller.

Die Zeit läuft ab. Noch 451 Tage haben die europäischen Staaten, um das von ihnen gesetzte Ziel zu erreichen, das Artensterben in Europa bis zum Jahr 2010 zu stoppen.

Die NABU-Artenschutzuhr mit Countdown

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Rinderindustrie stimmt Moratorium zum Schutz des Regenwaldes zu

Sao Paulo, Brasilien / Hamburg (ots) – Die vier größten brasilianischen Rinderunternehmen gaben gestern in Sao Paulo bekannt, ab sofort keine Rinder mehr aus neu gerodeten Urwaldgebieten zu beziehen. Diesem Erfolg war eine weltweite Kampagne zum Schutz des Amazonas-Regenwaldes vorangegangen. Fleisch- und Lederabnehmer wie Adidas, Nike, und Walmart sahen sich dadurch veranlasst, die brasilianische Rinderindustrie zu wirksamen Maßnahmen zum Urwaldschutz zu bewegen.

Die Rinderzucht gilt als größter Urwaldvernichter im Amazonasgebiet. 80 Prozent der abgeholzten Waldflächen werden als Weideland genutzt. Auch Klaus Meine, Sänger der Rockband Scorpions, die sich seit Jahren gemeinsam mit Greenpeace für den Erhalt des brasilianischen Regenwaldes einsetzen, begrüßt den neuen Erfolg zum Schutz des Regenwaldes.

  „Die Unterzeichnung dieses Moratoriums ist ein außerordentlicher Erfolg in unserem Kampf gegen die Urwaldzerstörung“ sagt Tobias Riedl, Waldexperte von Greenpeace.  „Das Abholzen und die Brandrodung des Regenwaldes ist ein Verbrechen, dem endlich ein Ende bereitet werden muss. Greenpeace wird die wirksame Umsetzung dieser angekündigten Maßnahmen wachsam verfolgen.“

Nach dreijähriger Recherche veröffentlichte Greenpeace im Juni 2009 einen Report, der die Zusammenhänge zwischen Rinderzucht und Zerstörung des Amazonas-Regenwaldes detailliert aufzeigt. Rund 63 Millionen Rinder werden derzeit auf gerodeten Urwaldgebieten gehalten.

  Die Rinder-Konzerne JBS-Friboi, Bertin, Marfrig und Minerva unterzeichneten gestern ein Moratorium auf die weitere Umwandlung von Wald in Weideland. Die Rinderverarbeiter verpflichten sich damit, nur noch Farmen als Lieferanten zu akzeptieren, die nicht länger den Urwald zerstören. Für eine entsprechende Überwachung müssen sich die Rinderfarmer mit ihren Satellitennavigations-Daten registrieren.

  „Von den dramatischen Zuständen in Amazonien konnte ich mir letztes Jahr selbst ein Bild machen„, sagt Klaus Meine. Während ihrer Brasilientournee 2008 flogen die Scorpions zusammen mit Greenpeace über brennenden Regenwald. Bei ihren Konzerten riefen die Musiker zum Urwaldschutz auf. „Der heutige Erfolg gibt mir die Hoffnung, dass wir diese einzigartigen Naturparadiese noch nicht verloren haben“ sagt Meine weiter.

  Die Urwälder Amazoniens sind unentbehrlich für das weltweite Klima. Wissenschaftler schätzen, dass sie 80 bis 120 Milliarden Tonnen Kohlenstoff speichern. Durch Abholzung und Brandrodung werden die gespeicherten Treibhausgase freigesetzt. Bis Juli 2008 wurden bereits 74 Millionen Hektar des Amazonas-Regenwaldes vernichtet, dies entspricht der doppelten Fläche Deutschlands.

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Merkel untersagte 1997 genaue Sicherheitsüberprüfungen beim AKW Krümmel

Hamburg (ots) – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat als Bundesumweltministerin genauere Sicherheitsüberprüfungen beim Atomkraftwerk Krümmel untersagt. Dies geht aus einer Greenpeace vorliegenden Weisung des  Bundesumweltministeriums an das schleswig-holsteinische Energieministerium aus dem Jahr 1997 hervor.

Das Umweltministerium begründete die Weisung vor allem mit der Notwendigkeit von bundeseinheitlichen Standards bei Sicherheitsüberprüfungen. Das Energieministerium hatte zuvor eine gesonderte Überprüfung des Reaktors aufgrund von bestehenden Sicherheitsmängeln angeordnet.

Es ist unverantwortlich, dass Angela Merkel eine genaue Überprüfung verhindert hat. Es ist zu vermuten, dass das AKW Krümmel bei einer genaueren Untersuchung 1997 nicht wieder ans Netz gegangen wäre„, sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace. „So wären beispielsweise die offenkundigen Mängel des Reaktordruckbehälters aufgeflogen, die die Sicherheit des Atomkraftwerks beeinflussen. Auch der Grundstein für die mangelnde Sicherheitskultur von Vattenfall wurde damals gelegt. Heute sagt Merkel, sie sei mit dem Verhalten des Krümmel-Betreibers Vattenfall sehr unzufrieden, dabei hätte sie das selbst am besten verhindern können.“

Das Greenpeace-Schiff Beluga liegt zur Beobachtung vor dem AKW Krümmel.

Das Greenpeace-Schiff Beluga liegt zur Beobachtung vor dem AKW Krümmel.


Die Leitfäden zur Sicherheitsüberprüfung von Atomkraftwerken des Bundesumweltministeriums sind zur Durchführung der Überprüfung durch den Betreiber konzipiert worden. Dort sind nur Anforderungen aufgenommen worden, die dem Betreiber auf freiwilliger Basis zugemutet werden können. Die Leitfäden umfassen darüber hinaus auch den Ist-Zustand der Anlage nicht vollständig und sie ermöglichten laut Angaben des schleswig-holsteinischen Energieministeriums keine umfassende Sicherheitsanalyse nach Stand von Wissenschaft und Technik.

Das gesonderte Konzept des Landes Schleswig-Holstein sah auch eine detaillierte Überprüfung des Reaktordruckbehälters und die Auswertung der Betriebsführung vor. Auch die Weiterentwicklung der Sicherheitstechnik und des Notfallschutzes sollte besonders berücksichtigt werden. Durch die „Merkel-Weisung“ sind somit bestehende Sicherheitsprobleme nicht untersucht worden.

„Die wiederholten Zwischenfälle im Atomkraftwerk Krümmel zeigen, dass eine Überprüfung der Mängel am Pannenmeiler Krümmel dringend notwendig gewesen wäre“, sagt Heinz Smital. Im Mai diesen Jahres musste das Atomkraftwerk Krümmel nach drei Wochen Betrieb auf Grund eines Trafobrands wieder notabgeschaltet werden.  Ebenfalls auf Grund eines Trafobrands stand der Pannenmeiler zuvor bereits zwei Jahre  still.

Presseerklärung des Energieministeriums SH als PDF (1,8 MB)

Weisung des Bundesumweltministeriums zu Krümmel als PDF ((500 KB)

Kommentare (1):

Der Fall Datteln – Uhlenberg offensichtlich überfordert

Essen (ots) – Die Kunde vom drohenden Aus für das Eon-Kraftwerk in Datteln hat längst die Runde gemacht. In mehreren anderen Bundesländern wird nun geprüft, ob die Planungen für den Bau neuer Kohlemeiler gegen die Vorgaben des Landes verstoßen. Für NRW kann das Debakel von Datteln nur bedeuten: So schnell wie möglich muss über Standortkriterien gesprochen werden – mit Beteiligung von Politik, Wirtschaft, Kommunen und Umweltverbänden. Die große Frage ist: Was wird nun aus dem nahezu schlüsselfertig gebauten Kraftwerk? Ein Kraftwerk, von dem die Landesregierung behauptet, es trage zum Klimaschutz bei, weil es alte Meiler ersetze. Ein Kraftwerk, über das sich Menschen in der Region auch deswegen aufregen, weil ihnen nun gesagt wird, sie hätten sich in der Planungsphase ja kundig machen können. Wie aber kann ein Bebauungsplan „heilbar“ sein, wenn – so steht es in der Urteilsbegründung – die Risiken für Umwelt und Gesundheit der Anwohner nicht ausreichend abgewägt wurden? Wohnhäuser abreißen, um mehr Abstand zum Kraftwerk zu schaffen? Der Fall Datteln wird Juristen noch lange beschäftigen.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat den heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen begrüßt, den Baustopp am Kraftwerksstandort Datteln auf weitere Arbeiten auszuweiten. „Es ist eine Schande, dass der verantwortliche Minister Uhlenberg, diesen Baustopp nicht längst angeordnet hat, sondern im Gegenteil die Arbeiten weiter zulassen wollte, obwohl das OVG mit der Aufhebung des Bebauungsplans dem Projekt am 3. September die genehmigungsrechtliche Grundlage entzogen hat„, so DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. „Uhlenberg ist offensichtlich völlig überfordert, wenn es darum geht, die Rechte von Bürgern und Umweltverbänden im Genehmigungsverfahren zu wahren.“

Baake forderte die Landesregierung auf, nun auch den Sofortvollzug für den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid aufzuheben. Der Vorbescheid sei beklagt und auch hier gelte, was das OVG zu den Klagen gegen die 4. und 5. Teilgenehmigung festgestellt habe: sie sind „nicht offensichtlich unzulässig, so dass ihnen eine aufschiebende Wirkung zukommt„.

Die DUH forderte den E.ON-Konzern auf, am Bauplatz auch aus eigenem Interesse keine weiteren Fakten zu schaffen. „Aus diesem Schwarzbau wird nie ein legales Kraftwerk“, erklärte Baake. Wenn E.ON angesichts der nun eingetretenen Situation „die Betonmischer weiterlaufen lässt, kommt das einem Affront gegen den Rechtstaat gleich.“ Die Zeiten, zu denen die großen Energiekonzerne in Deutschland ihre Interessen auch gegen Umwelt, Klima und die Wünsche der Bevölkerungsmehrheit durchsetzen konnten, gingen zu Ende.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen gegen den Weiterbau des E.on-Steinkohlekraftwerks in Datteln begrüßt. Auf Antrag des BUND hat das OVG Münster auch die 4. und 5. Teilgenehmigung außer Kraft gesetzt. Damit herrscht auf der Baustelle ein faktischer Baustopp.

Das Gericht bestätigt erneut, dass E.on einen Schwarzbau errichten wollte. Wir fordern, dass der geplante Klimakiller komplett rückgebaut wird„, sagte Thorben Becker, Energieexperte des BUND.

Wenn das Bundesverwaltungsgericht jetzt auch noch E.on die Revision gegen das zugrundeliegende Urteil zum Bebauungsplan versagt, konnte der BUND zum ersten Mal ein bereits im Bau befindliches Kohlekraftwerk stoppen„, sagte Becker.

Es zeige sich, dass Kohlekraftwerke selbst in der Bauphase noch Gefahr laufen zu scheitern, wenn die Vorgaben zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Selbst wenn die Politik einem Energieunternehmen gegen den Willen der Bevölkerung den Weg zum Bau eines Kraftwerks frei gemacht habe, bleibe es ein ziemliches Risiko, einfach loszubauen. Für den Umweltverband BUND sei die Entscheidung eine große Ermutigung, weiterhin gegen klimaschädliche Kraftwerksplanungen vorzugehen.

Es ist ein gutes Zeichen, dass auch große Stromkonzerne wie E.on sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen können„, sagte Becker.

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CDU und FDP an Hunger und Armut kaum interessiert

Berlin (ots) – Aktuelle Meldungen über Bauern, Bäcker, Hunger und Not  – Entwicklungspolitische Themen kommen im Wahlkampf bislang viel zu kurz. INKOTA das größte globalisierungskritische Netzwerk im Osten Deutschlands hat 1.500 Direktkandidaten zu Gentechnik, Hunger- und Armutsbekämpfung befragt. Rund 60 Prozent der Politiker von Union, SPD, FDP, Grünen und der Linken haben geantwortet – unter Ihnen fast alle Spitzenkandidaten. Bemerkenswert: Schatten-Außenminister Guido Westerwelle und Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner schweigen.

Nachrichten der letzten Stunden: Die Regierung in Guatemala ruft den Hungernotstand aus; deutsche Großbäcker sind nach dem Fund gentechnisch veränderter Leinsaat in Sorge; französische Milchbauern beschließen den Lieferboykott – und fordern Kollegen in ganz Europa auf, sich anzuschließen.

Einige Ergebnisse der Umfrage:
Mit 215 Antworten haben sich Kandidaten der Grünen am Stärksten beteiligt, dicht gefolgt von der SPD. Wenig Interesse an Armut und Hungerbekämpfung zeigten die Kandidaten von CDU und FDP. Nur jeder fünfte CDU-Kandidat bezog zu den gestellten Fragen Position.

Abgesehen davon:
Über 80 Prozent der CDU/CSU-Direktkandidaten lehnt ein gesetzliches Verbot von Gentechnik in der Landwirtschaft ab. Bundeskanzlerin Angela Merkel erläutert ihre Position so: „Die Grüne Gentechnik kann zukünftig sowohl einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherung als auch zur Energiesicherheit leisten.“ Auch die Mehrheit der SPD-Kandidaten lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht grundsätzlich ab. Geschlossen für ein Verbot sprechen sich nur Grüne und Linke aus.

98 Prozent der Kandidaten aller befragten Parteien haben angegeben, dass die Förderung ländlicher Entwicklung und kleinbäuerlicher Landwirtschaft im Zentrum der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stehen muss. Die politische Realität sieht allerdings anders aus: In den vergangen 25 Jahren sank der Anteil der Unterstützung für ländliche Entwicklung an der Entwicklungshilfe insgesamt im OECD-Durchschnitt von 17 auf 4 Prozent.

Alle Antworten der Bundestagskandidaten stehen online bereit: www.inkota.de/kandidatencheck. Wir hoffen, dass die Wähler mit ihrer Stimme bei der Bundestagswahl auch ein entwicklungspolitisches Zeichen setzen„, sagt Evelyn Bahn von INKOTA. „

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Nachhaltigkeit in Forst und Holz

Wie bereits im Beitrag „Waldpolitik als Zukunftsaufgabe“ vom 09.08.09 angekündigt findet heute und morgen in Hamburg die Abschlusskonferenz des BMBF-Förderschwerpunktes „Nachhaltige Waldwirtschaft“ statt.
„In Deutschland ist eine andere Einstellung zum Wald und zur Waldpolitik erforderlich.“ Zu diesem Ergebnis kommen die Akteure aus Forst und Holz, aus Naturwissenschaften und Sozialwissenschaften.
Über fünf Jahre hinweg forschten rund 380 Experten zu vielfältigsten forst- und holzfachlichen Themen sowie zu Fragen von Wissenstransfer, Bildung und Kommunikation.

Gemeinsam legen sie am 9. und 10. September in Hamburg zur Tagung „Nachhaltigkeit in Forst und Holz“ neue Antworten auf die alte Frage vor:

Wie der Wald genutzt werden kann, ohne ihn in seiner Regenerationsfähigkeit zu beeinträchtigen. Sie bilanzieren damit die Arbeit des Förderschwerpunktes „Nachhaltige Waldwirtschaft“, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Programms „Forschung für Nachhaltigkeit“ zwischen 2004 und 2009 mit rund 30 Millionen Euro gefördert hat. 25 Verbünde hatte sich unter dem Dach der „Nachhaltigen Waldwirtschaft“ zusammengefunden, moderiert und koordiniert wurde das Netzwerk am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Leipzig.

Die Bilanz fällt ebenso eindeutig wie vielfältig aus. Eindeutig ist:
Auch wenn die Holzpreise zurzeit niedrig sind – Holz ist und bleibt unter Druck. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Nachfrage wieder steigt und der nachwachsende Rohstoff wieder als Allheilmittel gegen Ressourcennot und zur CO2-Speicherung dienen soll. Doch können deutsche Forste und heimische Hölzer dies leisten? Wie überhaupt ist es um die Zukunft des deutschen Waldes bestellt im Spannungsfeld zwischen Klimawandel und Finanzkrise? Wie kann die Zukunft gestaltet werden im Spagat zwischen der Langlebigkeit des Ökosystems und der Kurzfristigkeit von Politik?
Prinzipiell ist sich die Wissenschaft einig: Der Klimawandel wird kommen. Das wohl wahrscheinlichste Szenario: Die Temperatur wird im jährlichen Mittel in den nächsten 50 bis 100 Jahren um zwei bis vier Grad Celsius steigen, der Niederschlag sich anders erteilen.

Starkregen, Dürreperioden, lokale Stürme und Nassschnee werden sich häufen. Zum Problem wird für den Wald die Geschwindigkeit, mit der der Klimawandel heranbraust. 100 Jahre sind nach menschlichen Maßstäben reichlich Zeit; für eine deutsche Buche ist das in der Regel gerade mal etwas mehr als die Hälfte ihrer Lebenszeit. Für den Wald selbst, sowohl für den einzelnen Baum als auch für den Bestand, heißt die Devise: Anpassung.

Die Anpassung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: Mit dem „klimaplastischen Laubmischwald“ werden baumartenreiche Waldgesellschaften gestaltet – die in ihrer Mischung fähig sind, eine größere Bandbreite von Umweltbedingungen abzufangen und auszugleichen.
„Risikostreuung im Wald bedeutet, ein vielfältigeres Waldbild anzustreben“, erläutert Dr. Martin Jenssen vom BMBF-Forschungsverbund NEWAL-NET. Werden die richtigen Baumarten in der richtigen Mischung miteinander kombiniert, dann können sich Wälder dauerhaft aus sich heraus weitgehend selbst organisieren und bedürfen lediglich einer geringen forstlichen Begleitung. Für die Zukunft hält ein solcher „klimaplastischer Wald“ mehrere Entwicklungspfade – „Freiheitsgrade“ – offen. In der Modellregion Schorfheide-Chorin lag der Fokus der NEWAL-NET-Forscher auf heimischen Laubbaumarten wie Buche, aber auch Stiel- und Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde, ja sogar Esche, Bergahorn und Vogelkirsche.

Derweil können auch neue Baumarten, sog. Fremdländer, eine Antwort auf den Klimawandel sein. Vor allem die Fichte, die in Deutschland mit 27 Prozent Anteil an der Waldfläche am weitesten verbreitete Nadelbaumart, wird vor allem an trockenen und sommertrockenen Standorten eine der Verliererinnen des Klimawandels sein. In die Bresche sollen Küstentanne, Douglasie oder Roteiche als neue Hoffnungsträger springen. Gerade die Küstentanne rückt aufgrund ihrer pfleglichen Eigenschaften und ihres raschen Wachstums in den Fokus. „Ihr Anteil wird in Zukunft deutlich steigen und die Fünf-Prozent-Marke überschreiten“, prognostiziert Prof. Dr. Hermann Spellmann aus dem BMBF-Forschungsverbund „Buche-Küstentanne“ für die Tanne aus Nordamerika.

Und schließlich kann dem Klimawandel durch die Sicherung und Erweiterung der genetischen Variabilität von Waldbaumarten begegnet werden. Derzeit prüft das Bayerische Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht (ASP Teisendorf) in Feldversuchen, ob dies über das Einbringen süd- und südosteuropäischer Arten in hiesige Wälder erreicht werden kann oder ob heimische Buchen und Tannen auch in den für sie ungewohnt wärmeren Regionen gedeihen und somit auch der hier erwartenden Klimaänderung standhalten können. „Sollte sich in den Versuchen zeigen, dass die bayerischen Buchen mit den wärmeren Bedingungen in Bulgarien gut zurecht kommen, können wir weiter auf heimische Herkünfte setzen“, betont ASP-Leiterin Dr. Monika Konnert, die am BMBF-Forschungsverbund „Herkunftskontrolle“ beteiligt war.

Inwieweit sich diese Wege ergänzen, ist eine Frage an die Zukunft des Waldumbaus. Was jedoch bereits seit einem Vierteljahrhundert läuft, ist der Umbau von Nadelmonokulturen hin zu Misch- und Laubwäldern; dieser gründet sich vor allem auf die Buche, die hierzulande als standortgerechte Baumart schlechthin gilt. Im Laufe der Entwicklung erhöht sich der Anteil von Buche, Eiche & Co. an der Waldfläche; und auch wenn Laubbäume bis zu 40, 50 Jahre später als Nadelbäume hiebsreif sind, Laubholz wird bereits in 20 Jahren rund 48 Prozent der Holzernte ausmachen. Bisher sind es 38 Prozent. Ökologisch ist der Anbau standortgerechter Baumarten zweifelsohne ein Gewinn. Ob er es auch ökonomisch sein wird, hängt von der Nachfrage ab. Damit es sich für die Holzindustrie in Deutschland und in Mitteleuropa lohnt, von Fichte auf Buche und von Kiefer auf Eiche umzusteigen, bedarf es einer Produktpalette, die quantitativ umfangreich und qualitativ hochwertig ist.

In den beiden BMBF-Forschungsverbünden „Buchenholzmodifizierung“ und „OakChain“ entwickelten Experten aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam Verfahren der Holzmodifizierung: Während die einen die Eigenschaften von Buchenholz auf zellulärer Ebene durch Imprägnierung und Vernetzung verändert haben; beeinflussten die anderen über eine Thermokammer die Zusammensetzung von Eichenholz. Im Ergebnis weisen beide Holzarten die Vorteile von Tropenholz auf: Dauerhaftigkeit, Dimensionsstabilität, Fäulnisresistenz und Witterungsbeständigkeit. So lassen sich nach der ökologisch unbedenklichen Modifizierung Skateboards und Saunastühle, Gartenmöbel und Holzterrassen, Außentüren und Pfähle herstellen – und es ist nicht allein gelungen, Kohlenstoff in Form hochwertiger Produkte zu binden, sondern zugleich Tropenholz adäquat durch heimische Laubhölzer zu ersetzen.

Deutsche Forste und heimische Hölzer können dem Klimawandel standhalten und zugleich gewinnbringend bewirtschaft werden. Voraussetzung jedoch ist: Die Nutzungskonflikte rund um den Wald zu erkennen und zu lösen. Die Rohstoffversorgung für die Bauindustrie und andere Branchen, der Bedarf an regenerativen Energien, der Schutz des Klimas und der Biodiversität, der Wunsch nach Erholung und Regeneration – all diese verschiedenen, teils gegensätzlichen Ansprüche an den Wald erfordern eine gesellschaftliche Verständigung.

Werden nicht heute die Weichen gestellt für die Waldnutzung der Zukunft, sind die Spielräume der Waldnutzung für Generationen eingeschränkt. Galt das Gebot der Nachhaltigkeit ursprünglich dem Gleichgewicht zwischen ökologischer Stabilität und wirtschaftlicher Nutzung, so bedingen heute die ökologischen Konsequenzen des Klimawandels nicht allein ökonomische Anpassungen, sondern sie erfordern ein Denken in Langfristigkeit. Dafür muss Waldpolitik als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe verstanden und gestaltet werden – über Interessengruppen und Ressortgrenzen hinweg.

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Gentechnische Verunreinigungen von Maissaatgut nachgewiesen

Hamburg/Mainz (ots) – Eine Recherche von Greenpeace und Bioland zeigt gentechnische Verunreinigungen von Saatgut in Deutschland. Die nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass 22 der 2009 in Deutschland untersuchten 386 Mais-Proben, gentechnisch verunreinigt waren. In elf Proben wurden in der EU nicht zugelassene Gen-Mais-Sorten gefunden. In elf weiteren Proben wurde der in Deutschland verbotene Gen-Mais Mon810 nachgewiesen. Greenpeace und Bioland fordern die Bundesländer auf, durch strengere Kontrollen die Verunreinigung des Saatgutes zu verhindern und bei Verstößen die sofortige Vernichtung der Gen-Pflanzen anzuordnen.

Das Vorgehen der Bundesländer bei Saatgutverunreinigungen mit dem Gen-Mais Mon810 ist völlig inakzeptabel„, sagt Thomas Dosch, Präsident von Bioland. „So wurde der riskante Gen-Mais auch dieses Jahr ohne das Wissen der Landwirte auf Felder ausgesät, obwohl er in Deutschland nicht angebaut werden darf.

Seit 2006 besteht eine Absprache der Bundesländer, nach der Saatgut mit dem Gen-Mais Mon810 verunreinigt sein darf. So sehen die Länder keinen Handlungsbedarf bei Verunreinigungen bis zu 0,1 Prozent. Diese Praxis verstößt nach Auffassung von Greenpeace und Bioland gegen das europäische Reinheitsgebot für Saatgut. Eine Verunreinigung von 0,1 Prozent bei Maissaatgut führt in der Praxis zu 80 bis 100 Gen-Pflanzen pro Hektar.

Es kann nicht sein, dass Informationen über Verunreinigungen von Saatgut erst über langwierige Behördenanfragen zugänglich werden oder gar von Betroffenen eingeklagt werden müssen„, sagt Stephanie Töwe, Gentechnikexpertin von Greenpeace. „Verbraucher, Landwirte und Hersteller haben ein Recht auf Gentechnikfreiheit. Deshalb muss ein hundertprozentiges Reinheitsgebot für Saatgut gelten.“

Auch müssen die Pflanzen auf den Flächen vernichtet werden, auf denen versehentlich verunreinigtes Saatgut ausgesät wurde. Diese Felder müssen dann flurstückgenau im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingetragen werden, da hier trotz der Vernichtung noch gentechnisch veränderte Pflanzen in den Folgejahren keimen können. Zwar sieht das BVL diese Kategorie bereits vor, jedoch werden die Daten der Bundesländer bisher nicht an das Bundesamt gemeldet.

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Godorfer Hafen: Verwaltungsgericht Köln hebt Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung auf

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit zwei heute bekannt gegebenen Urteilen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 30. August 2006 zum Ausbau des Godorfer Hafens aufgehoben und damit den Klagen von zwei Anwohnern aus Sürth stattgegeben. Zugleich hat es einem zusätzlich gestellten Antrag auf einen vorläufigen Stopp des Ausbaus entsprochen.

Die Anwohner hatten im November 2006 Klage erhoben und sowohl formale als auch inhaltliche Fehler des Planfeststellungsbeschlusses geltend gemacht. Vor allem hatten sie Versäumnisse beim Hochwasserschutz und beim Lärmschutz sowie die teilweise fehlende Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln gerügt. Am 11. August 2009 hatte das Verwaltungsgericht in einer mehr als vierstündigen Sitzung alle von den Klägern angesprochenen Problembereiche ausführlich erörtert. Die auf der Grundlage dieser Verhandlung ergangenen Urteile wurde den Beteiligten heute schriftlich bekannt gegeben.

Nach Auffassung des Gerichts ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, weil die beklagte Bezirksregierung Köln für einen wesentlichen Teil der notwendigen Genehmigungen nicht zuständig war. Im Rahmen des für die Errichtung des neuen Hafenbeckens erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens hatte die Bezirksregierung auch eisenbahnrechtliche, straßenrechtliche, immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Erlaubnisse zur Herstellung aller Hafeneinrichtungen erteilt. Für die Erteilung der notwendigen baurechtlichen Erlaubnisse wäre jedoch die Stadt Köln zuständig gewesen.

Für die von der Bezirksregierung in diesem Zusammenhang in Anspruch genommene Konzentrationswirkung“ (einer einheitlichen Behördenzuständigkeit für alle einschlägigen Rechtsbereiche) sieht das Gericht keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Die Kläger können sich nach Ansicht des Gerichts auch auf diesen formalen Mangel berufen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Stadt Köln als verantwortliche Entscheidungsträgerin den Klägern gegenüber günstigere Entscheidungen getroffen hätte, indem etwa höhere Anforderungen an den Hochwasser- und/oder Lärmschutz gestellt worden wären. Das Gericht hat seine Entscheidung allein auf den formalen Mangel des Planfeststellungsbeschlusses gestützt. Ob der Planfeststellungsbeschluss auch inhaltlich rechtswidrig ist, ist damit nicht entschieden.

Mit einem zugleich bekannt gegebenen Beschluss hat das Gericht außerdem einem erst im Mai dieses Jahres in einem eigenständigen Eilverfahren von den Anwohnern gestellten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben. Damit können die Arbeiten zum Ausbau des Godorfer Hafens vorerst nicht fortgeführt werden.

Gegen den Beschluss zum vorläufigen Stopp des Ausbaus können die Bezirksregierung und die zum Verfahren beigeladene Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht zudem gegen die im Klageverfahren ergangenen Urteile die Berufung zugelassen, die innerhalb eines Monats ebenfalls beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden kann.

Aktenzeichen: 14 K 4719/06, 14 K 4720/06, 14 L 764/09

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