Archiv für Stadtentwicklung

Riskante Geschäfte mit öffentlichem Eigentum

Viele deutsche Kommunen haben seit den 1990er Jahren Teile ihrer Infrastruktur an US-amerikanische Investoren verleast, um ihre klammen Finanzen aufzubessern. In der gegenwärtigen Krise wird das von Anfang an problematische Geschäftsmodell des Cross Border Leasing indes zur finanziellen Bedrohung für die Kommunen. Eine aktuelle Deutschlandkarte des Leibniz-Instituts für Länderkunde zeigt, wo und in welchem Umfang solche hoch riskanten Verträge abgeschlossen wurden.

Mehr als 50 deutsche Kommunen und Zweckverbände haben seit 1995 öffentliches Eigentum in so genannte Cross  Border  Leasing-Verträge mit US-amerikanischen Investoren eingebracht. Während das hoch spekuklative Geschäftsmodell kurzfristige finanzielle Vorteile versprach, wird es heute in einem Atemzug mit faulen Hypothekenkrediten genannt. Wo in Deutschland Müllverbrennungsanlagen, Einrichtungen der Wasserver- und -entsorgung, Verkehrsinfrastruktur oder Kranken­häuser verleast worden sind, zeigt die jetzt in Nationalatlas aktuell erschienene Karte des Leibniz-Instituts für Länderkunde (IfL) zum Thema Cross Border Leasing (CBL).

Danach steht Nordrhein-Westfalen mit insgesamt rund der Hälfte des deutschlandweiten Transaktionsvolumens an der Spitze, gefolgt von Sachsen und Baden-Württemberg. In Bayern und Niedersachsen sind dagegen nur wenige und in Schleswig-Holstein, Brandenburg und dem Saarland gar keine Vertragsabschlüsse zu verzeichnen. Die Städte mit den größten Beteiligungen an CBL sind Düsseldorf, Leipzig, Berlin und Stuttgart.

Wie die IfL-Wissenschaftler Judith Miggelbrink und Dirk Hänsgen im Begleittext zur Karte schreiben, könnten sich die über eine Laufzeit von bis zu einhundert Jahren geschlossenen CBL-Verträge für die beteiligten deutschen Kommunen und Zweckverbände in eine „Büchse der Pandora“ verwandeln. Als Gründe nennen sie zwei vertragliche Verpflichtungen, die Kommunen und Zweckverbände eingegangen sind: zum einen bei sinkender Bonität der Darlehensbanken und treuhänderischen Banken diese auszutauschen, und zum anderen ihre in die Verträge eingebrachten Infrastrukturobjekte gegen Wertminderung zu versichern.  „Beides wird in der gegenwärtigen Bankenkrise nicht nur immer schwieriger, sondern vor allem auch immer teuerer„, so die Autoren des neuen Beitrags in Nationalatlas aktuell.

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Der Fall Datteln – Uhlenberg offensichtlich überfordert

Essen (ots) – Die Kunde vom drohenden Aus für das Eon-Kraftwerk in Datteln hat längst die Runde gemacht. In mehreren anderen Bundesländern wird nun geprüft, ob die Planungen für den Bau neuer Kohlemeiler gegen die Vorgaben des Landes verstoßen. Für NRW kann das Debakel von Datteln nur bedeuten: So schnell wie möglich muss über Standortkriterien gesprochen werden – mit Beteiligung von Politik, Wirtschaft, Kommunen und Umweltverbänden. Die große Frage ist: Was wird nun aus dem nahezu schlüsselfertig gebauten Kraftwerk? Ein Kraftwerk, von dem die Landesregierung behauptet, es trage zum Klimaschutz bei, weil es alte Meiler ersetze. Ein Kraftwerk, über das sich Menschen in der Region auch deswegen aufregen, weil ihnen nun gesagt wird, sie hätten sich in der Planungsphase ja kundig machen können. Wie aber kann ein Bebauungsplan „heilbar“ sein, wenn – so steht es in der Urteilsbegründung – die Risiken für Umwelt und Gesundheit der Anwohner nicht ausreichend abgewägt wurden? Wohnhäuser abreißen, um mehr Abstand zum Kraftwerk zu schaffen? Der Fall Datteln wird Juristen noch lange beschäftigen.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat den heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen begrüßt, den Baustopp am Kraftwerksstandort Datteln auf weitere Arbeiten auszuweiten. „Es ist eine Schande, dass der verantwortliche Minister Uhlenberg, diesen Baustopp nicht längst angeordnet hat, sondern im Gegenteil die Arbeiten weiter zulassen wollte, obwohl das OVG mit der Aufhebung des Bebauungsplans dem Projekt am 3. September die genehmigungsrechtliche Grundlage entzogen hat„, so DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. „Uhlenberg ist offensichtlich völlig überfordert, wenn es darum geht, die Rechte von Bürgern und Umweltverbänden im Genehmigungsverfahren zu wahren.“

Baake forderte die Landesregierung auf, nun auch den Sofortvollzug für den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid aufzuheben. Der Vorbescheid sei beklagt und auch hier gelte, was das OVG zu den Klagen gegen die 4. und 5. Teilgenehmigung festgestellt habe: sie sind „nicht offensichtlich unzulässig, so dass ihnen eine aufschiebende Wirkung zukommt„.

Die DUH forderte den E.ON-Konzern auf, am Bauplatz auch aus eigenem Interesse keine weiteren Fakten zu schaffen. „Aus diesem Schwarzbau wird nie ein legales Kraftwerk“, erklärte Baake. Wenn E.ON angesichts der nun eingetretenen Situation „die Betonmischer weiterlaufen lässt, kommt das einem Affront gegen den Rechtstaat gleich.“ Die Zeiten, zu denen die großen Energiekonzerne in Deutschland ihre Interessen auch gegen Umwelt, Klima und die Wünsche der Bevölkerungsmehrheit durchsetzen konnten, gingen zu Ende.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen gegen den Weiterbau des E.on-Steinkohlekraftwerks in Datteln begrüßt. Auf Antrag des BUND hat das OVG Münster auch die 4. und 5. Teilgenehmigung außer Kraft gesetzt. Damit herrscht auf der Baustelle ein faktischer Baustopp.

Das Gericht bestätigt erneut, dass E.on einen Schwarzbau errichten wollte. Wir fordern, dass der geplante Klimakiller komplett rückgebaut wird„, sagte Thorben Becker, Energieexperte des BUND.

Wenn das Bundesverwaltungsgericht jetzt auch noch E.on die Revision gegen das zugrundeliegende Urteil zum Bebauungsplan versagt, konnte der BUND zum ersten Mal ein bereits im Bau befindliches Kohlekraftwerk stoppen„, sagte Becker.

Es zeige sich, dass Kohlekraftwerke selbst in der Bauphase noch Gefahr laufen zu scheitern, wenn die Vorgaben zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Selbst wenn die Politik einem Energieunternehmen gegen den Willen der Bevölkerung den Weg zum Bau eines Kraftwerks frei gemacht habe, bleibe es ein ziemliches Risiko, einfach loszubauen. Für den Umweltverband BUND sei die Entscheidung eine große Ermutigung, weiterhin gegen klimaschädliche Kraftwerksplanungen vorzugehen.

Es ist ein gutes Zeichen, dass auch große Stromkonzerne wie E.on sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen können„, sagte Becker.

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